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VGH Bayern, 10.12.2008 - 10 CS 08.2807 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Erkennungsdienstliche Behandlung; Abnahme von Finger- und Handflächenabdrücken; Fertigung von Lichtbildern; Notwendigkeit der Maßnahme; Förderung einer zukünftigen Ermittlungstätigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 19.10.1982 - 1 C 29.79
Fingerabdruckabnahme bei Kaffeefahrten-Betrüger - § 81b Alt. 2 StPO, …
Auszug aus VGH Bayern, 10.12.2008 - 10 CS 08.2807
Maßgebend für die Rechtmäßigkeit der strittigen Anordnung ist nämlich, ob die erkennungsdienstlichen Unterlagen, die vom Antragsteller gewonnen werden sollen, zur Förderung von in Zukunft zu führenden Ermittlungen geeignet erscheinen (vgl. BVerwGE 66, 192).
- VG Augsburg, 11.03.2010 - Au 5 K 09.1283
Erkennungsdienstliche Behandlung; ursprünglich fehlende Bestimmtheit in …
Dabei ist insbesondere auf die Art, Schwere und Begehungsweise der dem Kläger im strafrechtlichen Anlassverfahren zur Last gelegten Straftaten, seine Persönlichkeit sowie darauf abzustellen, wie der Kläger bisher strafrechtlich in Erscheinung getreten ist (BayVGH vom 10.12.2008 Az. 10 CS 08.2807).Da aber vorliegend sämtliche Delikte offen vom Kläger begangen worden sind, besteht für die Annahme, der Kläger könne in Zukunft Straftaten anonym bzw. verschleiert begehen, angesichts der bisher an den Tag gelegten typischen Vorgehensweisen des Klägers keine genügend gesicherten Anhaltspunkte (vgl. dazu auch: BayVGH vom 10.12.2008 a.a.O.;… vom 3.5.2005 a.a.O. …und vom 11.3.2004 a.a.O.).
- VG Ansbach, 12.03.2013 - AN 1 K 12.01658
Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung wegen des Besitzes …
Wie bereits ausgeführt ist bei der Feststellung der Notwendigkeit der Maßnahme insbesondere auf die Art, Schwere und Begehungsweise der dem Kläger zur Last gelegten Straftaten, seine Persönlichkeit, sowie darauf abzustellen, wie der Kläger bisher strafrechtlich in Erscheinung getreten ist (BayVGH, Beschlüsse vom 27.12.2010 - 10 ZB 10.2847, vom 23.11.2009 - 10 CS 09.1854, vom 10.12.2008 - 10 CS 08.2807 und vom 12.7.2004 - 24 CS 04.1016). - VG Ansbach, 05.12.2012 - AN 1 S 12.01657
Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen; Erwerb bzw. Besitz …
Wie bereits ausgeführt ist bei der Feststellung der Notwendigkeit der Maßnahme insbesondere auf die Art, Schwere und Begehungsweise der dem Antragsteller zur Last gelegten Straftaten, seine Persönlichkeit, sowie darauf abzustellen, wie der Antragsteller bisher strafrechtlich in Erscheinung getreten ist (BayVGH, Beschlüsse vom 27.12.2010 - 10 ZB 10.2847, vom 23.11.2009 - 10 CS 09.1854, vom 10.12.2008 - 10 CS 08.2807 und vom 12.7.2004 - 24 CS 04.1016).
- VG Ansbach, 12.08.2013 - AN 1 S 13.00973
Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung
Wie bereits ausgeführt ist bei der Feststellung der Notwendigkeit der Maßnahme insbesondere auf die Art, Schwere und Begehungsweise der dem Antragsteller zur Last gelegten Straftaten, seine Persönlichkeit, sowie darauf abzustellen, wie der Antragsteller bisher strafrechtlich in Erscheinung getreten ist (BayVGH, Beschlüsse vom 27.12.2010 - 10 ZB 10.2847, vom 23.11.2009 - 10 CS 09.1854, vom 10.12.2008 - 10 CS 08.2807 und vom 12.7.2004 - 24 CS 04.1016). - VG Ansbach, 15.02.2011 - AN 1 K 10.02380
Anordnung erkennungsdienstlicher Behandlung
Bei der Feststellung der Notwendigkeit der Maßnahme ist insbesondere auf die Art, Schwere und Begehungsweise der dem Kläger zur Last gelegten Straftaten, seine Persönlichkeit sowie darauf abzustellen, wie der Kläger bisher strafrechtlich in Erscheinung getreten ist (BayVGH, Beschluss vom 23.11.2009 - 10 CS 09.1854; Beschluss vom 10.12.2008 - 10 CS 08.2807; Beschluss vom 12.7.2004 - 24 CS 04.1016). - VG Augsburg, 17.03.2009 - Au 5 S 09.305
Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen; Anordnung des Sofortvollzugs; …
Für die Beurteilung der Umstände des Einzelfalls sind insbesondere Art, Schwere und Begehungsweise der dem Betroffenen im strafrechtlichen Anlassverfahren zur Last gelegten Straftaten, seine Persönlichkeit sowie der Zeitraum zu berücksichtigen, währenddessen er strafrechtlich nicht mehr in Erscheinung getreten ist (vgl. BayVGH vom 12.7.2004 Az. 24 C 04.1016; BayVGH vom 19.5.2005 Az. 24 CS 05.368; BayVGH vom 10.12.2008 Az. 10 CS 08.2807; BVerwG vom 13.5.1988 Az 1 B 7/88 - juris). - VG Augsburg, 21.04.2011 - Au 5 K 10.841
Erkennungsdienstliche Maßnahme: gesteigerter Ermittlungserfolg für die Zukunft …
Dabei ist insbesondere auf die Art, Schwere und Begehungsweise der dem Kläger im strafrechtlichen Anlassverfahren zur Last gelegten Straftaten, seine Persönlichkeit sowie darauf, wie der Kläger bisher strafrechtlich in Erscheinung getreten ist, einzugehen (BayVGH vom 10.12.2008 Az. 10 CS 08.2807). - VG Ansbach, 10.08.2010 - AN 1 K 10.00499
Anordnung erkennungsdienstlicher Behandlung
Bei der Feststellung der Notwendigkeit der Maßnahme ist insbesondere auf die Art, Schwere und Begehungsweise der dem Kläger zur Last gelegten Straftaten, seine Persönlichkeit sowie darauf abzustellen, wie der Kläger bisher strafrechtlich in Erscheinung getreten ist (BayVGH, Beschluss vom 10.12.2008 - 10 CS 08.2807; Beschluss vom 12.7.2004 - 24 CS 04.1016).