Rechtsprechung
   VGH Bayern, 10.12.2008 - 10 CS 08.2807   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,73059
VGH Bayern, 10.12.2008 - 10 CS 08.2807 (https://dejure.org/2008,73059)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10.12.2008 - 10 CS 08.2807 (https://dejure.org/2008,73059)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10. Dezember 2008 - 10 CS 08.2807 (https://dejure.org/2008,73059)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,73059) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Erkennungsdienstliche Behandlung; Abnahme von Finger- und Handflächenabdrücken; Fertigung von Lichtbildern; Notwendigkeit der Maßnahme; Förderung einer zukünftigen Ermittlungstätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 19.10.1982 - 1 C 29.79

    Fingerabdruckabnahme bei Kaffeefahrten-Betrüger - § 81b Alt. 2 StPO,

    Auszug aus VGH Bayern, 10.12.2008 - 10 CS 08.2807
    Maßgebend für die Rechtmäßigkeit der strittigen Anordnung ist nämlich, ob die erkennungsdienstlichen Unterlagen, die vom Antragsteller gewonnen werden sollen, zur Förderung von in Zukunft zu führenden Ermittlungen geeignet erscheinen (vgl. BVerwGE 66, 192).
  • VG Augsburg, 11.03.2010 - Au 5 K 09.1283

    Erkennungsdienstliche Behandlung; ursprünglich fehlende Bestimmtheit in

    Dabei ist insbesondere auf die Art, Schwere und Begehungsweise der dem Kläger im strafrechtlichen Anlassverfahren zur Last gelegten Straftaten, seine Persönlichkeit sowie darauf abzustellen, wie der Kläger bisher strafrechtlich in Erscheinung getreten ist (BayVGH vom 10.12.2008 Az. 10 CS 08.2807).

    Da aber vorliegend sämtliche Delikte offen vom Kläger begangen worden sind, besteht für die Annahme, der Kläger könne in Zukunft Straftaten anonym bzw. verschleiert begehen, angesichts der bisher an den Tag gelegten typischen Vorgehensweisen des Klägers keine genügend gesicherten Anhaltspunkte (vgl. dazu auch: BayVGH vom 10.12.2008 a.a.O.; vom 3.5.2005 a.a.O. und vom 11.3.2004 a.a.O.).

  • VG Ansbach, 12.03.2013 - AN 1 K 12.01658

    Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung wegen des Besitzes

    Wie bereits ausgeführt ist bei der Feststellung der Notwendigkeit der Maßnahme insbesondere auf die Art, Schwere und Begehungsweise der dem Kläger zur Last gelegten Straftaten, seine Persönlichkeit, sowie darauf abzustellen, wie der Kläger bisher strafrechtlich in Erscheinung getreten ist (BayVGH, Beschlüsse vom 27.12.2010 - 10 ZB 10.2847, vom 23.11.2009 - 10 CS 09.1854, vom 10.12.2008 - 10 CS 08.2807 und vom 12.7.2004 - 24 CS 04.1016).
  • VG Ansbach, 05.12.2012 - AN 1 S 12.01657

    Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen; Erwerb bzw. Besitz

    Wie bereits ausgeführt ist bei der Feststellung der Notwendigkeit der Maßnahme insbesondere auf die Art, Schwere und Begehungsweise der dem Antragsteller zur Last gelegten Straftaten, seine Persönlichkeit, sowie darauf abzustellen, wie der Antragsteller bisher strafrechtlich in Erscheinung getreten ist (BayVGH, Beschlüsse vom 27.12.2010 - 10 ZB 10.2847, vom 23.11.2009 - 10 CS 09.1854, vom 10.12.2008 - 10 CS 08.2807 und vom 12.7.2004 - 24 CS 04.1016).
  • VG Ansbach, 12.08.2013 - AN 1 S 13.00973

    Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung

    Wie bereits ausgeführt ist bei der Feststellung der Notwendigkeit der Maßnahme insbesondere auf die Art, Schwere und Begehungsweise der dem Antragsteller zur Last gelegten Straftaten, seine Persönlichkeit, sowie darauf abzustellen, wie der Antragsteller bisher strafrechtlich in Erscheinung getreten ist (BayVGH, Beschlüsse vom 27.12.2010 - 10 ZB 10.2847, vom 23.11.2009 - 10 CS 09.1854, vom 10.12.2008 - 10 CS 08.2807 und vom 12.7.2004 - 24 CS 04.1016).
  • VG Ansbach, 15.02.2011 - AN 1 K 10.02380

    Anordnung erkennungsdienstlicher Behandlung

    Bei der Feststellung der Notwendigkeit der Maßnahme ist insbesondere auf die Art, Schwere und Begehungsweise der dem Kläger zur Last gelegten Straftaten, seine Persönlichkeit sowie darauf abzustellen, wie der Kläger bisher strafrechtlich in Erscheinung getreten ist (BayVGH, Beschluss vom 23.11.2009 - 10 CS 09.1854; Beschluss vom 10.12.2008 - 10 CS 08.2807; Beschluss vom 12.7.2004 - 24 CS 04.1016).
  • VG Augsburg, 17.03.2009 - Au 5 S 09.305

    Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen; Anordnung des Sofortvollzugs;

    Für die Beurteilung der Umstände des Einzelfalls sind insbesondere Art, Schwere und Begehungsweise der dem Betroffenen im strafrechtlichen Anlassverfahren zur Last gelegten Straftaten, seine Persönlichkeit sowie der Zeitraum zu berücksichtigen, währenddessen er strafrechtlich nicht mehr in Erscheinung getreten ist (vgl. BayVGH vom 12.7.2004 Az. 24 C 04.1016; BayVGH vom 19.5.2005 Az. 24 CS 05.368; BayVGH vom 10.12.2008 Az. 10 CS 08.2807; BVerwG vom 13.5.1988 Az 1 B 7/88 - juris).
  • VG Augsburg, 21.04.2011 - Au 5 K 10.841

    Erkennungsdienstliche Maßnahme: gesteigerter Ermittlungserfolg für die Zukunft

    Dabei ist insbesondere auf die Art, Schwere und Begehungsweise der dem Kläger im strafrechtlichen Anlassverfahren zur Last gelegten Straftaten, seine Persönlichkeit sowie darauf, wie der Kläger bisher strafrechtlich in Erscheinung getreten ist, einzugehen (BayVGH vom 10.12.2008 Az. 10 CS 08.2807).
  • VG Ansbach, 10.08.2010 - AN 1 K 10.00499

    Anordnung erkennungsdienstlicher Behandlung

    Bei der Feststellung der Notwendigkeit der Maßnahme ist insbesondere auf die Art, Schwere und Begehungsweise der dem Kläger zur Last gelegten Straftaten, seine Persönlichkeit sowie darauf abzustellen, wie der Kläger bisher strafrechtlich in Erscheinung getreten ist (BayVGH, Beschluss vom 10.12.2008 - 10 CS 08.2807; Beschluss vom 12.7.2004 - 24 CS 04.1016).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht